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SUNMAN PV-Module: ultraleichte Lösungen zur Energiegewinnung an Fassaden und Hallenwänden

Mit Blick auf Photovoltaik und die damit verbundenen Möglichkeiten zur CO2-neutralen Energiegewinnung sind nach wie vor riesige Potenziale ungenutzt. Allein mit der Förderung und zunehmenden Zahl installierter Balkonkraftwerke und privater PV-Anlagen samt leistungsfähiger Speicher für den Hausgebrauch lässt sich dieses kaum ausschöpfen. Eine Chance bieten nach wie vor die allein in Deutschland rund 1,2 Milliarden Quadratmeter Flachdächer, vorwiegend auf Industriehallen. Eine weitere bisher noch oft ungenutzte Möglichkeit sind Fassaden-Photovoltaikanlagen. Ob Dach oder Fassade: Beide haben gemeinsam, dass sie oft einer Beschränkung hinsichtlich der Traglast unterliegen und dass häufig die Fördermöglichkeiten fehlen.

SUNMAN – Photovoltaik als Fassadenelement

Thema „Traglastbeschränkung“ – Wir haben hier eine Lösung und bereits einige erfolgreiche Projekte mit den SUNMAN Ultaleichtmodulen an Außenwänden von Industriehallen oder modernen Gebäuden realisiert. Nicht zuletzt die installierte „Fassade als Solarkraftwerk“ beim IT-Dienstleister group24 zeigt, dass Photovoltaik als Fassadenelement funktioniert und ein wertvoller Beitrag zum energieeffizienteren Leben und Arbeiten ist.

Nordrhein-Westfalen fördert Fassaden-Photovoltaikanlagen: 350 Euro pro kWp

Thema Förderung: Hier existieren einige Programme für das Thema „Dachanlagen“. Neu ist: Auch die Installation von Fassaden-Photovoltaikanlagen wird jetzt in Nordrhein-Westfalen gefördert. Bedingung: Die Fassaden-Photovoltaik-Anlagen müssen alle baurechtlichen Anforderungen erfüllen sowie fest und funktionell in die Gebäudehülle integriert sein. Die Förderhöhe richtet sich dabei nach der Größe der Fassaden-PV-Anlage. Pro kWp gibt es maximal 350 Euro, die Förderhöchstgrenze für eine Anlage liegt bei 50.000 Euro.

Welche Voraussetzungen müssen Antragsteller für die Förderung von Fassaden-PV-Anlagen in NRW erfüllen?

Antragsteller für die Förderung von Fassaden-Photovoltaikanlagen können sowohl Privatpersonen als auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler und Unternehmen sein. Aber auch Gemeinden und Zweckverbände, Vereine, Parteien, Genossenschaften und Kirchen sowie Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen können die Förderung von Fassaden-PV-Anlagen beantragen.

In der Förderrichtlinie heißt es zum Verständnis einer Fassaden-Photovoltaik, dass diese als Teil der Gebäudehülle in die Fassade des Gebäudes funktionell integriert ist“. Mit der Förderung im Rahmen der Programme für Klimaschutz und Energiewende will das Land NRW im Falle der Fassaden-PV-Anlagen mögliche Mehrkosten gegenüber PV-Anlagen auf dem Dach mindern. Die Förderung wird je Netzanschluss und Standort nur einmal gewährt.

Weiteren Infos zur Förderung von Fassaden-Photovoltaikanlagen und alles Wissenswerte, unter anderem zum Einreichen des Förderantrags unter https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi/programm/182

Wir unterstützen selbstverständlich bei weitergehenden Fragen in Bezug auf die Voraussetzungen und die Projektierung.