Photovoltaik wird leistungsfähiger und unbürokratischer – ab Januar 800 statt 600 Watt
Die Bundesregierung hat grünes Licht für mehr grüne Energie gegeben. In der Sitzung am 16. August 2023 wurde der vorgelegte Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus“, kurz „Solarpaket 1“ beschlossen. „Mehr Leistung, weniger Bürokratie“, lässt sich das Ergebnis mit wenigen Worten zusammenfassen. Aber was steckt dahinter und wie soll der Ausbau privater Photovoltaik durch das neue Gesetz konkret an Dynamik gewinnen?
Was bedeutet das „Solarpaket 1“ für Stecker-PV-Anlagen?
Die wichtigsten Änderungen gibt es sicherlich für die Stecker-PV-Anlagen. Ab Januar 2024 dürfen die sogenannten Balkonkraftwerke mit höherer Wechselrichterleistung betrieben werden. Statt aktuell 600 Watt sind dann 800 Watt möglich. Final soll diese Anpassung im Herbst beschlossen werden. Vorteil OSNATECH Balkonkraftwerk: Alle unsere Stecker-Solar- und Mini-PV-Komplettpakete beinhalten schon jetzt einen Wechselrichter von APSystems, dessen Software im kommenden Jahr ganz einfach per App upgedatet werden kann, für ein Plus an Leistung ohne weitere Kosten. „Gute Nachrichten für Balkonien“ überschreibt das ZDF seine Berichterstattung zum „Solarpaket 1“ treffend.
Drei weitere Vorteile für alle zukünftigen Besitzer von Balkonkraftwerken:
- Balkon-Solaranlage müssen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden.
- Die weiterhin erforderliche Registrierung im Marktstammdatenregister soll vereinfacht werden.
- Übergangsweise kann der vorhandene Zähler weiter genutzt werden.
Gerade diese bürokratischen Veränderungen bedeuten, dass jetzt endlich gilt, was für Balkonkraftwerke schon lange allgemeines Verständnis war: einfach Stecker rein und nachhaltige Energie gewinnen.
Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt auf dem privaten Dach
Aber natürlich umfasst das „Solarpaket 1“ nicht nur den stark wachsenden Bereich Stecker-PV-Anlagen. Beim Thema gemeinschaftliche Energieversorgung und Weitergabe von PV-Strom in Mietshäusern sowie für den Ausbau der Dach- und Freiflächenanlagen wurden deutliche Vereinfachungen beschlossen. Unter anderem soll das bestehende vereinfachte Netzanschlussverfahren für Photovoltaikanlagen auf privaten Dächern künftig für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt gelten.